Ablauf des Beratungsverfahrens

 

  1. Anfrage der Eltern per Telefon oder Mail

    Anschließend meldet sich die zuständige Mitarbeiter:in bei den Eltern um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

 

 

 

  1. Erstgespräch mit den Eltern:

 

  • Information über Möglichkeiten und Grenzen der SPB

  • Auftrag der Eltern

  • Entbindung von der Schweigepflicht

  • Vereinbarungen: Wer macht was bis wann?

 

 

 

  1. Informationssammlung

    • Beobachtungen in verschiedenen Situationen (meist im Kindergarten)

    • Gespräche mit Erzieher:innen und anderen Beteiligten

    • Standardisierte Verfahren

    • Sammeln bereits vorhandener Erkenntnisse

 

 

 

  1. Ergebnis- / Beratungsgespräch

 

  • Entwicklung von Fördermaßnahmen und Klärung von wem diese übernommen werden können

  • Vereinbarungen und Entscheidung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit

 

  1. Ein Beratungsverfahren endet

 

  • wenn alle Fördermaßnahmen gut greifen und im Einvernehmen mit den Beteiligten kein Bedarf an Beratung mehr besteht.

  • wenn die Eltern ihren Auftrag „kündigen“.

  • bei einer Übergabe in einen Schulkindergarten oder an eine andere Beratungsstelle.

  • beim Schuleintritt des Kindes.

    Frühförderung und Lernortklärung:

  • Lernortklärung (Einschulung) ist Aufgabe der Grundschule.

  • Entwicklungsbeurteilung im Hinblick auf die Einschulung ist nicht Aufgabe der Frühförderung.

  • Die SPB beteiligt sich an der Klärung dieser Frage, wenn

    --> das Kind bereits betreut wurde

    --> die Eltern dies wünschen

  • Neuanmeldungen im letzten Kindergartenjahr / Vorschuljahr werden von der SPB nicht angenommen.